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Schulgeld

Das Schulgeld berechnet sich auf Selbstkostenbasis und kann gemäss NSZ-Statuten vom Vorstand den Verhältnissen angepasst werden. Der Vorstand ist statutarisch verpflichtet, Kostendeckung anzustreben.

Die Eltern können die ihnen zusagende Schulgeldstufe (1-3) selbst bestimmen. Für die nicht kostendeckende Schulgeldstufe ist jährlich per 31. Mai z.H. des Rektorats ein schriftlich begründetes Gesuch einzureichen, ansonsten wird automatisch die kostendeckende Variante in Rechnung gestellt.

Das Schulgeld wird quartalsweise in Rechnung gestellt, kann aber auch in 12 Monatsraten bezahlt werden. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen.

 

Schulgelder ab 1.8.25

Schulgelder_ab 1.8.26

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